WagenPunkt

Häufige Fragen

Bieten Sie ein Ersatzfahrzeug an?

Ja, damit Sie während der Reparatur Ihres Fahrzeugs mobil bleiben, stellen wir Ihnen gerne nach vorheriger Reservierung einen Werkstattersatzwagen zur Verfügung.

Wie oft muss ich zum Pickerl (§57a-Begutachtung)?

Für PKW gilt in Österreich die 3-2-1 Regelung: Die erste Begutachtung ist 3 Jahre nach der Erstzulassung fällig, die zweite nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.

Kann ich mein Elektroauto bei Ihnen reparieren lassen?

Ja, unsere Werkstatt ist für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen ausgerüstet und unsere Mitarbeiter verfügen über die notwendigen Hochvolt-Zertifizierungen für Service und Reparatur von Elektro- und Hybridfahrzeugen.

Was kostet eine Fehlerdiagnose?

Die Kosten für das Auslesen des Fehlerspeichers und eine erste Diagnose teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Sollten Sie die anschließende Reparatur bei uns durchführen lassen, wird dieser Betrag oft teilweise gegengerechnet.